Behandlungskosten

Meine Preisgestaltung basiert auf der hohen Effizienz meiner Methoden und Techniken die mit hoher, auf Erfahrung beruhender Kompetenz angewandt werden. Ich bin sehr für Preistransparenz, weshalb ich, wie nicht unbedingt branchenüblich , an dieser Stelle meinen Stundensatz angebe:

Sie bezahlen an die Heilpraxis für Kurz-Therapie nach jeder Sitzung in bar die anfallende Honorarrechnung. (Ausnahme: Raucherentwöhnung  – siehe unten)
In begründeten Ausnahmefällen auch per Überweisung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

Zur Zeit:

Erst-Sitzung, ca. 2 – 3 Stunden: 250,- €

Diese dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Aufnehmen der Anamnese, der Diagnosestellung, der Abklärung des Behandlungszieles, der Absprache des Behandlungsplanes  sowie der ersten und (häufig einzigen notwendigen) Sitzung.

Eventuelle weitere Sitzungen a‘ 60 min: 100,- €
darüber hinaus 25,- € pro Viertelstunde

Telefongespräche beratenden Inhalts sind, mit Ausnahme des Ersttelefonats, ebenfalls kostenpflichtig.

(Die Preise verstehen sich als Richtwerte und können je nach Komplexität, Anzahl der Sitzungen, Art der Anwendung und Ihren persönlichen Möglichkeiten angepasst werden.)

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass in dieser Praxis nach dem HPG generell keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfestellen besteht.
Der Klient leitet eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informiert sich über Genehmigungsverfahren.
Die Praxis wirkt dahingehend daran mit, dass bei Bedarf Gutachten und Abrechnungen nach GebüH erstellt werden.
Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkassen) hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis.

Wichtig:

Sollten Sie sich einer Raucher-Entwöhnung unterziehen wollen, sollten Sie 2 Tage vor dem Behandlungstermin nicht mehr rauchen. Das Honorar für Raucherentwöhnung ist zu Beginn der Sitzung zu bezahlen!

Hier ein paar allgemeine Informationen bezüglich eventueller Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Billig

Und Sie wissen ja:

Billger geht immer!  🙂